AEP wMSB
Motor für performante Prozesse des wettbewerblichen Messstellenbetreibers
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) treiben den Wandel und den Wettbewerb in der Energiewirtschaft voran. Denn Stadtwerke und Energieversorger, die in die wMSB-Rolle schlüpfen, verfolgen vielfach weitergehende Interessen: Ihnen geht es nicht nur um zusätzliche Erlöse durch smarte Metering-Services, sondern oft auch um den Vertrieb von Strom, Gas und weiteren Dienstleistungen. Solche Bündelangebote dienen im eigenen Netzgebiet der Kundenbindung, außerhalb davon der Neukundengewinnung. Unabhängig von Herkunft und Geschäftsmodell benötigen Akteure, die in der hochkompetitiven wMSB-Marktrolle punkten wollen, ausgeprägte Fähigkeiten und Eigenschaften: Agilität, Flexibilität und Schnelligkeit beispielsweise, aber auch absolute Prozessexzellenz.
Schnell im operativen Geschäft
All das ermöglicht und unterstützt die Arvato Energy Platform® (AEP): Wettbewerblichen Messstellenbetreibern stellt sie aus einem erprobten IT- und energiefachlichen Funktionsspektrum punktgenau konfigurierbare Lösungspakete als Software as a Service (SaaS) zur Verfügung. Bestehende Systeme können nahtlos integriert werden. Ebenso enthalten sind zentrale Funktionen wie z. B. die Definition von Mandanten oder die modulübergreifende Navigation und das Monitoring. Das Einrichten der Mandanten ist in kurzer Zeit möglich, so dass Akteure zeitnah den operativen Betrieb aufnehmen können. Für Stadtwerke und EVU, die neben der gMSB- die wMSB-Rolle besetzen wollen, wird es so erleichtert, rechtskonform separate Mandanten einzurichten.
Administrativer Ballast adé
Alle Services der AEP werden kontinuierlich durch Arvato Systems oder die bereitstellenden Partner an zentraler Stelle gewartet, turnusmäßig gemäß BNetzA-Vorgaben angepasst und funktional weiterentwickelt. Anwender befreien sich vollständig von lästigen Aufgaben der Systemadministration und -wartung. Sie können sich ganz auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren. Die AEP wird in der Microsoft Azure Cloud betrieben, was diverse weitere Vorteile bedeutet. Der Hyper-Scaler bietet zahlreiche Services, die das Entwickeln und Arbeiten in der Cloud erleichtern, das Bereitstellen einer skalierbaren Leistung vereinfachen und ein Höchstmaß an IT-Sicherheit gewährleisten. Neben den fachlich ausgeprägten Modulen stehen allgemein verwendbare ergänzende Bausteine wie beispielsweise umfassendes Reporting oder ein Endkundenportal zur Verfügung. Auch hier werden die verfügbaren Funktionalitäten kontinuierlich erweitert. Um allen Kunden einen fairen Preis bieten zu können, verfolgt Arvato konsequent den transparenten Pay-per-Use-Ansatz, wobei die Nutzung automatisch erfasst und monatlich in Rechnung gestellt wird.
Fokussierung aufs Wesentliche Funktionen und Services im Überblick:
Die AEP besteht in der wMSB-spezifischen Ausprägung aus diversen Lösungs- und Funktionsbausteinen, die flexibel kombiniert und orchestriert werden können und die gesamte Prozesskette abbilden. Im Bereich des Messwesens sind dies insbesondere etablierte Module für den ERP-Betrieb, die Gateway-Administration, das Device-Management, die technische rollenübergreifende Marktkommunikation und die fachspezifische Marktkommunikation bei Messstellenbetreibern (WiM). Andererseits zeichnet sich die AEP durch höchste Performanz bei der Verarbeitung von Zeitreihen und Massendaten aus. Für wettbewerbliche Messstellenbetreiber ist die Arvato Energy Platform somit das ideale Instrument, um alle Facetten des wMSB-Betriebs abzubilden und flexibel zu unterstützen. Außerdem ermöglicht der Cloud-Ansatz eine schnelle Implementierung. Dank dem transparenten Pay-per-Use-Bezahlmodell eignet sich die Plattform für den kostengünstigen Einstieg ins Geschäft bei zunächst kleinen Stückzahlen. Wächst das Transaktionsvolumen, ist eine gleitende Skalierung gewährleistet.
FAQ wettbewerblicher Messstellenbetreiber
-
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 20. Mai 2022 die sog. Markterklärung zum Rollout von intelligenten Messsystemen zurückgenommen. Wie sollen Energieversorger mit den geänderten Rahmenbedingungen beim flächendeckenden Einbau von intelligenten Messsystemen umgehen?
Unbeachtet der BSI Entscheidung sollten sich Energieversorger weiterhin mit der neuartigen Gerätetechnik beschäftigen und die Chance nutzen, die hohen Anforderungen an die Prozessabläufe weiter zu stabilisieren. Der Messstellenbetreiber kann weiterhin intelligente Messsysteme (Freiwillig) verbauen und somit auch die vorhandenen Mehrwerte der Gerätetechnik den Kunden bereitstellen und Abläufe optimieren. Der grundzuständige Messstellenbetreiber bekommt die Einmalige Chance, die geforderte Einbauquote in 3 Jahren nach dem Neustart einer Markterklärung trotz Lieferengpässen und Personalmangel noch zu erfüllen.
-
Was ist das MsbG (Messtellenbetriebsgesetz)?
Das MsbG trifft Regelungen zur technischen Mindestausstattung, Verarbeitung von Messwerten und personenbezogener Daten von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Es regelt außerdem die Aufgaben zwischen Messstellenbetrieb und Netzbetrieb.
-
Wer ist seit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes grundzuständiger Messstellenbetreiber?
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen, die nach §43 weiterhin den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme als grundzuständiger Messstellenbetreiber in einem Netzgebiet angezeigt haben.
-
Vor welchen Herausforderungen stehen wir derzeit im Messtellenbetrieb?
Herausfordernd ist die Umsetzung der hohen Sicherheitsanforderungen im Lebenszyklus eines intelligenten Messsystem mit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der neuartigen Gerätetechnik und damit verbundenen Anpassungen der Marktprozesse ohne Stabilisierungsphasen.
-
Was bedeutet eigentlich „wettbewerblicher Messstellenbetreiber“ und worin unterscheidet er sich von dem grundzuständigen MSB?
Ein Dritter, der abweichend zum grundzuständigen Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt. Der wettbewerbliche Messstellenbetreiber hat keine Vorgaben an Einbauquoten oder Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb.
-
Welche Messeinrichtungen gibt es? Und welche können über die AEP ausgelesen/abgerechnet werden?
Unter den Begriff „Messeinrichtung“ versteht man nach §2 MsbG ein Messgerät, das allein oder in Verbindung mit anderen Messgeräten für die Gewinnung eines oder mehrere Messwerte eingesetzt wird.
Der Gesetzgeber betrachtet hierbei die beiden Sparten Strom und Erdgas. Darüber hinaus gibt es noch weitere Messgeräte welche z.B. für Sub Metering Messwerte liefern können und nicht unter den Begriff „Messeinrichtung“ fallen. Die AEP unterstützt sowohl analoge als auch digitale Zähler im regulatorischen und nicht regulatorischen Umfeld.